Denn – es wurden sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg die Abgabefristen 2019 verlängert.
Luxemburg
Grenzgänger können die Luxemburger Erklärung 2019 ausnahmsweise bis zum 31.3.2021 abgeben.
Kurz zur Erinnerung:
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Zusammenveranlagte Pendler MÜSSEN eine Erklärung abgeben.
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Einzelveranlagte Pendler DÜRFEN. Für diese lohnt sich die Abgabe grob gesprochen dann, wenn sie viele Ausgaben hatten, wie z.B. Versicherungen, nicht erstattete medizinische Kosten etc. Oder z.B. wenn sie alleinerziehend sind.
Deutschland
Auch für die deutsche Erklärung gibt es derzeit eine Verlängerung bis zum 31.3.2021 – jedoch nur mit Steuerberater.
Ohne Steuerberater kann man zwar noch abgeben. Jedoch kann/muss das Finanzamt je nach Fall Verspätungszuschläge festsetzen: Diese betragen mindestens 25 EUR pro Monat, gerechnet ab dem 1.8.2020. Da kann sich die Beauftragung eines Beraters schnell rechnen.
Kurz zur Erinnerung:
- Grenzpendler nach Luxemburg MÜSSEN eine Erklärung abgeben, wenn sie mehr als 19 Tage außerhalb Luxemburgs gearbeitet haben. Oder wenn sie z.B. deutsche Einkünfte haben, was bei einer Photovoltaik auf dem Eigenheim, einer kleinen Landwirtschaft, Kapitaleinkünften etc. schnell der Fall ist.
- Grenzpendler nach Luxemburg DÜRFEN immer eine Erklärung abgeben. Sie kann sich z.B. dann lohnen, wenn es negative Einkünfte gab, oder z.B. der Ehepartner in Deutschland mehr verdient hat.
Es ist derzeit in Planung, dass es über den 31.3.2021 hinaus eine weitere Verlängerung für Steuerberater gibt.