Verheiratete Grenzgänger – warum Sie die Steuererklärung bis zum 31.3. abgeben sollten
Für Verheiratete Grenzgänger* ändert sich dieses Jahr in Luxemburg einiges. Ganz wichtig ist, die Steuererklärung bis zum 31.3. abzugeben, um gravierende Nachteilen zu vermeiden. Im Detail:
1. Eheleute müssen abgeben
Verheiratete Grenzgänger MÜSSEN nunmehr eine Steuererklärung einreichen (mit wenigen Ausnahmen). In der Vergangenheit war das anders – nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Einkünfte von mehr als EUR 100.000) musste eine Steuererklärung abgegeben werden. Viele verheiratete Grenzgänger fielen nicht unter die Voraussetzungen und haben daher noch nie eine Steuererklärung in Luxemburg abgegeben.
Die Abgabepflicht gilt für Steuererklärungen ab dem Jahr 2018. Ab diesem Jahr 2019 kommen verheiratete Grenzgänger meistens also nicht mehr um die Abgabe einer Steuererklärung herum.
Beispiel 1:
Der Verheiratete Grenzgänger M erhält ein Gehalt von EUR 60.000. Seine Frau F arbeitet in Deutschland. Auf der Lohnsteuerkarte sind M und F zusammen veranlagt.
- Bis 2017 musste M keine Steuererklärung in Luxemburg abgeben.
- Ab 2018 muss M eine luxemburgische Steuererklärung abgeben.
Beispiel 2:
Der Verheiratete Grenzgänger M erhält ein Gehalt von EUR 60.000. Seine Frau F arbeitet nicht. Auf der Lohnsteuerkarte sind M und F zusammen veranlagt
- Bis 2017 musste M keine Steuererklärung in Luxemburg abgeben.
- Ab 2018 muss M eine luxemburgische Steuererklärung abgeben.
2. Korrektur nur bis 31.3. möglich
Sie werden sich ganz sicherlich erinnern: Ende 2017 bekamen Sie ein Schreiben von der luxemburgischen Finanzverwaltung, in dem Sie zwischen 3 Optionen wählen sollten: Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung oder Einzelveranlagung mit Zuordnung. Die Finanzverwaltung hatte hierzu einen Steuersatz ausgerechnet und mitgeteilt.
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Zum einen war es für die allermeisten etwas schwierig, die beste Option herauszuarbeiten. Man ist ja schließlich kein ausgebildeter Steuerberater.
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Zum anderen kann eine ursprünglich beste Option aber auch ungünstig geworden sein, z. B. weil sich die Verhältnisse geändert haben. Denn der von der Finanzverwaltung ausgerechnete Steuersatz für die Option Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung mit Zuordnung beruhte auf den Zahlen des Jahres 2016 und der Annahme, dass sich die Einkommensverhältnisse bis 2018 nicht ändern. Eine Änderung des Einkommens innerhalb von 2 Jahren ist jedoch die Regel.
Deswegen ist es dringend anzuraten, dass die Wahl der Option für 2018 noch einmal anhand der tatsächlichen Zahlen 2018 überprüft wird, und gegebenenfalls die Option anders ausgeübt wird. Dies ist aber nur bis zum 31.3.2019 möglich. Eine Verlängerung dieser Frist gibt es nicht, auch nicht mit Steuerberater / Fiduciaire. Und deswegen sollte jeder Verheiratete Grenzgänger tunlichst seine Steuererklärung bis zum 31.3.2019 abgegeben haben.
Beispiel 1 Fortsetzung:
Wie oben in Beispiel 1, jedoch folgende Abweichung: Das Ehepaar hatte in 2017 Einzelveranlagung gewählt, denn Ehefrau F bezog ein leicht höheres Gehalt als M.
In 2018 wurde ein gemeinsames Kind geboren und Frau F ging in Mutterschutz. Zudem hat das Ehepaar ein Photovoltaikanlage installiert, die aufgrund des sonnigen Wetters 2018 sehr viel Strom einspeiste.
Da das Gehalt von F nunmehr geringer ist als das Gehalt von M, kann es günstiger sein, wenn M und F doch zur Zusammenveranlagung optieren. Es muss jedoch geprüft werden, ob aufgrund der Einkünfte aus Photovoltaik eine Zusammenveranlagung überhaupt erlaubt ist. Dies muss im konkreten Fall anhand der tatsächlichen Zahlen ausgerechnet werden.
Ein guter Steuerberater geht daher wie folgt vor:
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Zunächst berechnet er/sie die Steuerlast einmal als Einzelveranlagung und einmal als Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung mit Zuordnung und schaut, welche Option die beste ist.
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Dann fertigt er/sie die Steuererklärung mit der besten Option.
3. Praxishinweis
Die Frist bis zum 31.3. ist kurz: Denn die meisten Arbeitgeber versenden die Lohnsteuerbescheinigungen (Certificat de salaire) erst Ende Februar. Könnten Sie sich vorstellen, was nun im März passiert? Die Steuerberater / Fiduciaire erhalten die Lohnsteuerbescheinigungen frühestens Anfang März und haben nur den Monat März, um die Vergleichsberechnungen zum Bestimmen der besten Option durchzuführen. Bei 160.000 Grenzgängern führt dies dazu, dass Steuerberater / Fiduciaires hoffnungslos im März überlastet sind und Ihren Fall gegebenenfalls nicht rechtzeitig rechnen können. Der Steuerberater kann dann nur die Steuererklärung in den folgenden Monaten für Sie fertigen, basierend auf Ihrer Wahl aus 2017. Möglicherweise zahlen Sie dann mehr Steuern als notwendig.
Hier können Sie selbst vorbeugen: In den meisten Fällen kann die Steuererklärung schon zu 95% anhand der Gehaltsnachweise gerechnet und erstellt werden. Sie tun Ihrem Steuerberater und damit sich selbst einen großen Gefallen, wenn Sie Ihn schon im Januar kontaktieren und die Unterlagen beibringen. Somit kann er/sie schon frühzeitig im Januar und Februar rechnen und die Steuererklärung fertigen. Die Arbeit des Steuerberaters im März besteht dann nur noch darin, die Gehaltsnachweise mit der Lohnsteuerbescheinigung zu vergleichen und möglicherweise eine kleine Anpassung vorzunehmen. Dies dauert nur ein paar Minuten – und Ihre optimale Veranlagung mit der geringstmöglichen Steuerlast ist mit diesem kleinen Trick gesichert.
4. Zwangsgeld, Säumniszuschläge
Was passiert, wenn die Steuererklärung nach dem 31.3. abgegeben wird? Die gesetzliche Abgabefrist für die luxemburgische Steuererklärung ist der 31.3., egal ob Sie verheiratet sind oder steuerlicher Single.
Zum einen können mit Steuerberater / Fiduciaire Fristverlängerungen für die Ababe der Steuererklärung (nicht aber der Ausübung der Option) gewährt werden.
Zum anderen war die luxemburgische Finanzverwaltung in der Vergangenheit sehr kulant und hat de facto mehr Zeit gewährt. Der Paukenschlag erfolgte normalerweise im Oktober nach einer 2. Mahnung – ab dann wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. Dieses Zwangsgeld wurde in den letzten Jahren erhöht und beträgt nunmehr mehr als EUR 1.200, ist also ein ganz schöner Batzen. Das Zwangsgeld darf jedes Vierteljahr ein Mal festgesetzt werden. Sollte die luxemburgische Finanzverwaltung weiterhin in der Praxis so kulant sein, sollte bis September also nichts passieren. Es können jedoch Säumniszuschläge festgesetzt werden. Mit bis zu 10% der Steuerlast sind diese auch nicht gerade gering.
Eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung ist daher anzuraten.
*Für Zwecke dieses Artikels fallen unter „Verheiratete“ sowohl Ehen gleichen oder verschiedenen Geschlechts als auch Lebenspartnerschaften.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und beabsichtigen nicht, Auskunft zu den individuellen Fällen einer Privatperson oder Gesellschaft zu geben. Obwohl wir uns bemühen, die Informationen zutreffend darzustellen, können wir keine Haftung dafür geben, dass die Informationen zum Zeitpunkt des Erhalts zutreffend sind oder dass sie in Zukunft zutreffend sein werden. Dieser Artikel wird bei Änderungen von Gesetzen, Verordnungen u.ä. nicht notwendigerweise aktualisiert. Niemand sollte auf Basis dieser Informationen ohne professionelle Beratung, die die Umstände des Einzelfalles in Betracht zieht, handeln.