Steuererklärung bis 31.12.

Grenzgänger Steuererklärungsfrist auf den 31.12. des Folgejahres verlängert

Erfreulicherweise wurde die Steuererklärungsfirst für Grenzgänger auf den 31.12. des Folgejahres verlängert. Die Verlängerung gilt erstmalig für das Veranlagungsjahr 2022.

Die vorher geltende Frist bis zum 31.3. war kurz: Denn die meisten Arbeitgeber versendeten die Lohnsteuerbescheinigungen (Certificat de salaire) erst Ende Februar.

Was passiert, wenn die Steuererklärung nach dem 31.12. des Folgejahres abgegeben wird?

Es kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Dieses Zwangsgeld wurde in den letzten Jahren erhöht und beträgt nunmehr mehr als EUR 1.200, ist also ein ganz schöner Batzen. Das Zwangsgeld darf jedes Vierteljahr ein Mal festgesetzt werden.

Des Weiteren können Säumniszuschläge festgesetzt werden. Mit bis zu 10% der Steuerlast sind diese auch nicht gerade gering.

Schließlich kann bei Verheirateten die Option zur Einzelveranlagung sowie bei allen Steuerpflichtigen der Antrag auf Gleichstellung nur bis zum 31.12. des Folgejahres gestellt werden. Verpasst man diese Frist, kann es daher teuer werden.

Eine rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist daher anzuraten.

 

*Für Zwecke dieses Artikels fallen unter „Verheiratete“ sowohl Ehen gleichen oder verschiedenen Geschlechts als auch Lebenspartnerschaften.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und beabsichtigen nicht, Auskunft zu den individuellen Fällen einer Privatperson oder Gesellschaft zu geben. Obwohl wir uns bemühen, die Informationen zutreffend darzustellen, können wir keine Haftung dafür geben, dass die Informationen zum Zeitpunkt des Erhalts zutreffend sind oder dass sie in Zukunft zutreffend sein werden. Dieser Artikel wird bei Änderungen von Gesetzen, Verordnungen u.ä. nicht notwendigerweise aktualisiert. Niemand sollte auf Basis dieser Informationen ohne professionelle Beratung, die die Umstände des Einzelfalles in Betracht zieht, handeln.