Lohnsteuerkarte Lux 2019 – Wie wo was?

Deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten oder von dort eine Rente beziehen, sollen die Lohnsteuerkarte 2019 vom Großherzogtum bis spätestens Ende Februar 2019 erhalten. Dies sieht der Plan der luxemburgischen Steuerverwaltung vor.

Wie wird dann aber im Januar und Februar die Lohnsteuer abgezogen, solange die neue Lohnsteuerkarte 2019 noch nicht vorliegt? Die gesetzliche Regelung ist dabei recht strikt: Ein Arbeitgeber, der die Lohnsteuerkarte 2019 noch nicht hat, muss den höchsten Steuerabzug anwenden. Dieser liegt derzeit bei stolzen 33%. Die meisten Steuerpflichtigen haben jedoch eigentlich einen viel niedrigeren Steuersatz und wären somit finanziell erheblich belastet.

Glücklicherweise hat die Finanzverwaltung eine praxisnahe Regelung getroffen, die aufatmen lässt: Solange die neue Lohnsteuerkarte 2019 noch nicht vorliegt, kann der Steuersatz 2018 verwendet werden. Trifft die Karte 2019 dann ein, korrigiert der Arbeitgeber den Steuerabzug für Januar und Februar 2019 entsprechend.

Sie haben bis Mitte März 2019 noch keine Lohnsteuerkarte vom Ländle erhalten? Dann sollten Sie bei der Finanzverwaltung, Büro RTS Non-Résidents nachfragen. Viel Glück!